UKCA: Unbeschränkte Akzeptanz des CE-Zeichens angestrebt
Seit dem Brexit haben sich viele Aspekte des Handels zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union erheblich verändert. Eine der bedeutenden Veränderungen betrifft die Zertifizierung von Produkten für den britischen Markt. Das CE-Zeichen, das zuvor für die Konformität mit den EU-Vorschriften stand, wurde im Vereinigten Königreich durch das UKCA-Zeichen ersetzt.
Eine Ankündigung erfolgte am 1. August 2023 durch das britische Department for Business and Trade. Die britische Regierung erklärte, dass das CE-Zeichen auf unbeschränkte Zeit weiterhin als Konformitätszeichen für den britischen Markt akzeptiert werden soll.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Akzeptanz des CE-Zeichens nicht auf alle CE-Gesetzgebungen zutrifft. Insbesondere Bauprodukte und Medizinprodukte sollen weiterhin nicht mit einem CE-Zeichen in Großbritannien vermarktet werden können.
Die Frage, wie die britische Regierung sicherstellen wird, dass EU- und UK-Recht bei Änderungen synchronisiert werden, bleibt weiterhin offen und könnte eine entscheidende Rolle für Unternehmen spielen, die grenzüberschreitend tätig sind.
In Bezug auf Harmonisierungsrechtsvorschriften bleibt Großbritannien weiterhin ein EU-Ausland für Produkte. Das bedeutet, dass es für den Verkauf von Produkten in Großbritannien immer einen Einführer mit entsprechenden Pflichten geben muss. Die Unsicherheit darüber, wie der endgültige Gesetzestext aussehen wird, schafft eine Herausforderung für Unternehmen, die ihre Strategien anpassen müssen, um weiterhin rechtskonform zu handeln.
Ein weiterer unsicherer Bereich betrifft die Wahlmöglichkeiten der Hersteller in Großbritannien zwischen der CE- und der UKCA-Kennzeichnung. Die Frage, ob und inwieweit diese Flexibilität gewährt wird, ist von großem Interesse für Unternehmen, die ihre Produkte auf dem britischen Markt platzieren möchten.
Dies unterstreicht die Komplexität der Übergangsregelungen und die Notwendigkeit für Unternehmen, sich eingehend mit den spezifischen Anforderungen für ihre Produkte auseinanderzusetzen. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Prozess.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
* = Pflichtfeld
Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Hintergründen und Updates zu aktuellen Entwicklungen des Elektrogeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetzes.