Das Batteriegesetz

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2021 – Novelle | BattG2

1. Januar 2021: Das deutsche BattG wurde novelliert und tritt in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • stiftung ear wird die neue "Gemeinsame Stelle" der Hersteller und ist zukünftig zuständig für die Erteilung bzw. den Widerruf von Herstellerregistrierungen sowie von Zulassungen der Gerätebatterie-Rücknahmesysteme. Übergangsfristen für bestehende Registrierungen von Batterieherstellern soll es bis Ende des Jahres 2021 geben.
  • Die Sammelquote für Gerätebatterien wird von 45% auf 50% angehoben.
  • Die Berechnungsmethode für die Sammelquote wird geringfügig angepasst. Bleihaltige Batterien dürfen nur noch beschränkt mit in die Kalkulation eingehen.
  • Deutlich mehr Organisationen dürfen künftig Sammelstellen für alte Gerätebatterien werden. Dazu zählen neu u.a. öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Schulen oder Universitäten, vor allem jedoch alle privatrechtlichen Unternehmen, unabhängig von deren Größe.
  • Die Abholung alter Gerätebatterien wird exakter definiert, darunter die Gewichtsgrenze zur Vollmeldung von Sammelbehältern und die Frist zur Abholung durch ein Rücknahmesystem nach Vollmeldung.
  • Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland können freiwillig einen Bevollmächtigten benennen, der hierzulande niedergelassen ist. Dieser vertritt den Hersteller dann gegenüber der Gemeinsamen Stelle und den anderen Marktteilnehmern in Bezug auf das Batteriegesetz, haftet aber auch für alle gesetzlichen Verpflichtungen des repräsentierten Herstellers.
  • Für Fahrzeug- oder Industriebatterien sollen Hersteller in Zukunft finanzielle und organisatorische Mittel vorhalten, damit die Rücknahme und Verwertung ihrer neu in Verkehr gebrachten Batterien sichergestellt ist. Details hierzu sind noch in der Klärung.
  • Das solidarisch aufgestellte Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS) wird abgeschafft. Zukünftig wird es nur noch privat betriebene Rücknahmesysteme (die heutigen Herstellereigenen Rücknahmesysteme, HRS) geben, die zueinander im Wettbewerb stehen.

2001 – Inkraftsetzung | BattG

1. Dezember 2001: Das BattG ist in Deutschland in Kraft getreten.

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Stefanie
Stefanie Kutzera
Head of International EPR
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