In einer umfassenden Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 in Finnland verschiedene Produktkategorien in die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) einbezogen.
Verpackungen
Bisher galt diese Verpflichtung erst ab einem Jahresumsatz von 1 Mio. Euro. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Umsatzgrenze aufgehoben, und jeder Verpackungshersteller muss sich in Finnland registrieren, unabhängig seines Jahresumsatzes.
Batterien
Im Einklang mit den Bestimmungen für Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) wird nun auch für ausländische Hersteller, die Batterien und Akkumulatoren in Finnland vertreiben, ein Bevollmächtigter verpflichtend. Der genaue Zeitpunkt dieser Verpflichtung bleibt derzeit noch unklar.
Abfallströme
In einem zeitlichen Rahmen zwischen 2023 und 2025 werden weitere Abfallströme in die erweiterte Herstellerverantwortung integriert. Dazu gehören Einwegkunststoffe, Luftballons, Feuchttücher, Getränkebecher, Angelausrüstung und Tabakprodukte. Ab dem 1. Januar 2025 gilt dies auch für Angelausrüstung, während Tabakprodukte bereits ab dem 31. Dezember 2023 betroffen sind.
Zusätzlich zu den genannten Abfallströmen sind zukünftig weitere Integrationen in die erweiterte Herstellerverantwortung zu erwarten, darunter Textilien, Kosmetikartikel und Medizinprodukte. Der genaue Zeitpunkt für die Einbeziehung dieser Abfallströme bleibt derzeit noch unklar und wird von weiteren Entscheidungen der finnischen Regierung abhängen.
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