Automatisierte Garantieberechnung im ear-Portal: Was Hersteller wissen müssen
Da gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 des ElektroG der Nachweis der Garantie jährlich erbracht werden muss, sind auch bereits registrierte Hersteller / Bevollmächtigte nach dem ElektroG verpflichtet, für jede Kalenderjahr einen Garantienachweis für ihre b2c-Gerätearten vorzulegen.
Ab dem Kalenderjahr 2024 entfällt die jährliche Anlage des Garantiegültigkeitszeitraums im ear-Portal.
Das ear-Portal berechnet automatisch auf Basis der gemeldeten Inputmengen jeden Monats die erforderlichen Garantiebeträge. Diese werden als "reservierter Garantieverbrauch" vom nachgewiesenen Garantiebetrag abgezogen.
Dies gewährleistet, dass nur die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen abgesichert sind, und es ist nicht mehr erforderlich, die Garantiebeträge nach Abschluss eines Kalenderjahres kostenpflichtig zu korrigieren.
Sollte Ihr nachgewiesener Garantiebetrag nicht mehr ausreichen, sind Maßnahmen erforderlich.
Weitere Informationen von der stiftung ear finden Sie hier.
Wir unterstützen Sie wie gehabt bei den erforderlichen Anpassungen. Bei Fragen sind wir für Sie erreichbar.
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