Die EU-Kommission hat am 23. September 2021 einen Entwurf für eine novellierte Funkanlagenrichtlinie vorgelegt.
Darin enthalten sind folgende Punkte zur Harmonisierung des Ladeanschlusses und der Schnellladetechnologie:
USB-C als einheitlicher Ladeanschluss-Standard für Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen;
eine harmonisierte Schnellladetechnologie für identische Ladegeschwindigkeiten;
einen separaten Vertrieb des Ladegerätes vom Elektrogerät;
eine verbesserte Verbraucherinformationen, die Hersteller verpflichtet, Informationen über Schnelllade-Leistung anzugeben
Mit jedem neuen Elektrogerät wird, teils unnötigerweise, ein Ladegerät mit in den Markt gebracht – völlig entgegengesetzt dem Ziel, Produkte nachhaltiger zu gestalten und Ressourcen zu sparen. Mit dem einheitlichen Ladekabel soll der CO2-Fußabdruck bei der Herstellung von kleinen Elektrogeräten verringert werden.
Mit einer Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme soll die neue Funkanlagenrichtlinie gelten. Aktuell liegt der Entwurf im Europaparlament und dem Europäischen Rat zur Abstimmung.
Mehr Informationen und den Entwurf der EU-Kommission können Sie hier lesen.
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